Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Einkauf und Verkauf


 

1.   Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und sonstige Leistungen. Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

 

2.  Unsere Angebote sind freibleibend. Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden und Zusicherungen unserer Verkaufsangestellten werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Angebote an uns sind für uns unverbindlichund unentgeltlich einzureichen. Unser(e) Lieferant(en) hat /haben sich in dem/den Angebot(en) bezüglich Menge(n), Beschaffenheit und Ausführung an unsere Anfrage(n) /Ausschreibung(en) zu halten und im Falle von Abweichungen ausdrücklich darauf hinzuweisen.

 

3.   Maßgebend für die Auslegung von Handelsklauseln sind im Zweifelsfall die

Incoterms.

 

4.    Die Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht,auch wenn wir Ihnen nicht widersprechen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Waren gelten diese Lieferung- und Zahlungsbedingungen als angenommen. Bei mehrsprachig abgegebenen Erklärungen werden Art und Umfang der Lieferung im Zweifelsfall durch den deutschen Text bestimmt. Die in der Bestellung angegebenen Preise sind Festpreise, zwischenzeitliche Preiserhöhungen sind für uns unverbindlich. Ermäßigt jedoch der Auftragnehmer seine Preise bis zum Liefertag, so kommt die Ermäßigung uns zugute. Ungeachtet von Kursschwankungen zahlen wir stets den sich aus der Bestellung ergebenden Rechnungsbetrag in der darin angegebenen Währung. Hiervon abweichende Kursklauseln in der Auftragsbestätigung oder in sonstigen Schreiben des Lieferanten binden uns nicht. Sofern wir Zahlung innerhalb 14 Tagen nach Eingang und Richtigbefund der Ware leisten, sind wir berechtigt 3 % Skonto abzuziehen. Geht die Rechnung später als die Ware ein, so ist für die Berechnung der Skontofrist statt des Eingangstages der Ware der Eingangstag der Rechnung maßgebend.

 

5.   Diese Lieferbedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge des Käufers, ohne Rücksicht darauf, ob wir in jedem einzelnen Fall auf Sie Bezug nehmen.

 

6.  Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung darf der mit uns geschlossene Lieferungsvertrag sowie der Gegenanspruch des Lieferanten aus diesem Vertrage weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen werden. Auf Wunsch geben wir diese Zustimmung, wenn Gegenansprüche nicht vorhanden sind. Die Zustimmung bedarf der Schriftform.

 

 

7.  Die von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung aller unserer Forderungen. Die mit uns vereinbarten Liefertermine sind unbedingt einzuhalten. Andernfalls sind wir berechtigt, nach unserer Wahl vom Vertrag zurückzutreten, uns von Dritter Seite Ersatz zu beschaffen oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Alle durch verspätete Lieferung(en) oder Leistung(en) entstehenden Mehrkosten hat /haben uns der /die Lieferant(en) zu ersetzen. Die Annahme der verspäteten Lieferung(en) oder Leistung(en) ist nicht mit einem Verzicht auf Ersatzansprüche verbunden. Bei Überschreitung der Termine und Fristen sind wir als Besteller berechtigt, den/die Lieferanten t in Verzug zu setzen. Danach ist /sind der /die Lieferant(en) uns als Besteller zum Ersatz des Verzögerungsschadens verpflichtet. Die Annahme der verspäteten Lieferung enthält keinen Verzicht auf diese Ansprüche. Im Falle höherer Gewalt sind die Vertragspartner verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben, und ihre Verpflichtungen den Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. Kein Fall von höherer Gewalt liegt vor, wenn die vom /von den Lieferanten in Aussicht genommene Lieferquelle(n) nicht oder nicht voll lieferbereit ist. Nach Eingang der gelieferten Ware(n) /Materialien, sind wir als Besteller berechtigt, sie nach Maß, Gewicht und analytischer Zusammensetzung zu prüfen. Die in den Versandanzeigen oder Lieferscheinen des /der Lieferanten /Spediteurs/Spediteure angegebenen Maße und Gewichte sind für den Besteller nur dann verbindlich, wenn sie mit den Eingangskontrollen übereinstimmen.

 

8.   Anderslautende Bedingungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt sind. Auch wenn diese anderslautenden Bedingungen in der Bestellannahme genannt sind, verpflichten sie uns nicht, ohne unsere ausdrückliche schriftliche Anerkennung. Die Ausführung der Bestellung gilt als Anerkennung unserer Bedingungen.

 

9.  Die Mitteilung unserer Bestellung an Dritte oder deren Benutzung zu Werbezwecken ist nicht gestattet.

 

10.   Für Folgen unrichtiger Ausstellung der Versandpapiere haftet(en) der Lieferant(en). Versandanzeige ist sofort nach Abgang der einer jeden einzelnen Sendung einzureichen. Fehlt in den Versandpapieren die Angabe der Bestellnummer, so gehen alle dadurch entstehenden Kosten , wie Wagenstandgeld und dergleichen zu Lasten des /der Lieferanten. Transportgefahr,auch Bruchgefahr, einschließlich aller Versicherungen gehen zu Lasten des /der Lieferanten. Der /die Lieferant(en) verzichtet /verzichten auf den Einwand verspäteter Mängelrüge(n).

 

11.  Alle Teile, die nach unsererseits erfolgter Abnahme innerhalb eines Betriebsjahres bzw. innerhalb einer vereinbarten Gewährleistungsfrist infolge von Material-, Anfertigungs- oder Konstruktionsfehlern unbrauchbar oder schadhaft werden, hat /haben der Lieferant(en) unverzüglich auf seine /ihre Kosten zu ersetzen, auch alle ihm/ihnen zur Last fallenden Mängel und Schäden zu beseitigen. In dringenden Fällen, oder wenn der /die Lieferant(en) mit diesen Verpflichtungen in Verzug ist /sind, sind wir berechtigt, auf seine /ihre Kosten Ersatz für schadhaft gewordene Teile zu beschaffen oder die Wiederherstellung auszuführen und entstandene Schäden zu beseitigen. Bei aufgetretenen Mängeln haben wir die Wahl zwischen Ersatzlieferung, Nachbesserung, Minderung oder Rücktritt.

 

12. Erfüllungsort für Lieferung ist jeweils der in den Verträgenvereinbarte Lieferort. Erfüllungsort für Zahlung ist Schriesheim (Sparkasse Rhein-Neckar-Nord) gemäß  unseren Rechnungen. Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten ist im kaufmännischen Sinne Mannheim. Wir behalten uns jedoch das Recht vor den /die Lieferanten an seinem /ihren Wohnort(en) oder Geschäftssitz(en) zu verklagen.

 

13.  Die in der Bestellung genannten Preise sind Festpreise ohne Mehrwertsteuer (abzüglich etwaiger Boni oder Skonti oder Kommissionen), soweit nicht abweichende Vereinbarungen schriftlich getroffen worden sind. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart ab Lieferwerk oder Lager. Enthält die Bestellung keine Preisvereinbarung, so kommt der Vertrag erst nach schriftlicher Preisbestätigung durch uns zustande.

 

14.  Die Rechnung(en) ist /sind in dreifacher Ausfertigung (1 Original und 2 Kopien) sofort nach erfolgter Lieferung mit Angabe der Bestellnummer und des Bestelldatums gesondert einzureichen, also nicht der /den Sendung(en) beizufügen. Fehlen diese Angaben oder sind sie nicht vollständig oder falsch, so treten bis zur Klärung die Voraussetzungen des Zahlungsverzugs nicht ein. Die Begleichung der Rechnung(en) erfolgt, sofern nicht andere Bedingungen vereinbart sind, in Zahlungsmitteln unserer Wahl. Bei vorzeitigen Lieferungen behalten wir uns die Bezahlung der Rechnungen zu dem Zeitpunkt vor,der bei fristgerechter Lieferung /Leistung vertragsgemäß wäre.

 

Bei Zielüberschreitung der Fälligkeit von Rechnungen an unsere(n) Kunden werden Zinsen und Provisionen gemäß den jeweiligen Banksätzen für Überziehungskredite ab Fälligkeitsdatum berechnet, mindestens aber Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Der Käufer verpflichtet sich, sofort nach Erhalt der Ware(n), die von uns angegebenen Gewichte und Analysen zukontrollieren. Gewichts- und Analysedifferenzen können nur innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung geltend gemacht werden. Eventuelle Mängel der Ware sind uns gemäß § 377 HGB unverzüglich anzuzeigen. Nach unserer Wahl nehmen wir mangelhafte Ware zurück und ersetzen sie durch einwandfreie oder schreiben den Minderwert gut. Nach Durchführung einer Abnahme der Ware durch den Käufer ist die Rüge von Mängeln, die bei der Abnahme feststellbar waren, ausgeschlossen.Kommen wir mit der Ersatzlieferung in Verzug, so kann der Käufer, wenn eine von ihm gesetzte angemessene Nachfrist durch unser Verschulden fristlos verstreicht, insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die Ware bis Fristablauf nicht als versandbereit gemeldet worden ist. Für die Ersatzlieferung leisten wir in gleicher Weise Gewähr wie für die ursprüngliche Lieferung. Der Mängelanspruch verjährt in 4 Monaten von der Lieferung an. Andere Ansprüche wegen Mangel der Sache insbesondere auf Auflösung des Vertrages, und auf vertraglichen oder außervertraglichen Schadenersatz, stehen dem Käufer nicht zu. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung anderer als vertragsmäßiger Waren. Der Käufer hat bei Abwicklung des Geschäfts behördliche Beschränkungen zu beachten. Auf unser Verlangen ist der Käufer zum Nachweis über den Verbleib der Ware verpflichtet. Verstößt der Käufer oder einer seiner nachgeordneten Abnehmer bei der Weiterveräußerung der Ware gegen behördliche Beschränkungen, hat der Käufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 % des Kaufpreises zu zahlen. Mit der Übergabe der Ware(n) an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lieferwerkes oder des Lagers, geht die Gefahr in jedem Falle auf den Käufer über. Versandfertig gemeldete Ware muss sofort abgerufen werden, andernfalls sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Käufers nach eigenem Ermessen zu lagern und als geliefert zu berechnen. Der Käufer kann Teillieferungen nicht zurückweisen.

 

15.  Es gilt das Gesetz der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen ist ausgeschlossen.

 

16. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen oder der jeweiligen Verträge unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 











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